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Vorbeugung der Korruption
Gemäß Beschluss der staatlichen Antikorruptionsbehörde (ANAC) vom 13. April 2016, Nr. 430, üben die Direktoren und Direktorinnen der regionalen Schulämter, für die autonomen Schulen die Funktion des Verantwortlichen oder der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und für die Transparenz aus. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 529 vom 5. Juni 2018 wurden die jeweiligen Direktoren und Direktorinnen der Deutschen Bildungsdirektion, der Italienischen Bildungsdirektion und der Ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion als Verantwortliche für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz für die Schulen staatlicher Art und für die Berufsschulen ernannt.
Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz - Piano triennale per la prevenzione della corruzione e della trasparenza (PTPCT):
BLR_Nr. 193_07.03.2023_Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz 2023 – 2025
Dreijahrespläne zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz der Schulen sowie Berichte des/der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz:
Korruptionsvorbeugung Deutsche Bildungsdirektion
Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm
Vorschläge zur Veröffentlichung weiterer Inhalte auf der Sektion "Transparente Verwaltung" können an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: ssp.laas@schule.suedtirol.it